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Förderung des Landes für Zwillinge/Drillinge


Eltern haben bei der Geburt von Zwillingen die doppelten Kosten bzw. bei Drillingen die dreifachen Kosten für die Anschaffung der Babyausstattung.
Durch die Förderung soll eine Beitrag zum Ausgleich von zusätzlichen finanziellen Aufwendungen bei der Geburt von Mehrlingen geleistet werden.

Mit dieser freiwilligen Leistung des Landes Steiermark sollen Familien unabhängig vom Einkommen in der ersten Familienphase unterstützt werden.

Die Förderung gilt für Mehrlingsgeburten ab dem 1. Jänner 2015.

Anspruchsberechtigt ist ...

  • der antragstellende Elternteil (auch Adoptiv- oder Pflegeelternteil) / Erziehungsberechtigte/r, welche/r mit den Kindern einen gemeinsamen Hauptwohnsitz in der Steiermark hat und für die Kinder Familienbeihilfe des Bundes bezieht.

Die Förderung beträgt ...

  • bei der Geburt von Zwillingen € 300,-
  • bei der Geburt von Drillingen € 600,-

Für jedes weitere Mehrlingskind erhöht sich die Fördersumme um € 300,-.

Antragstellung:

  • Die Förderung wird nur auf Antrag gewährt. Die Antragstellung muss innerhalb des ersten Lebensjahres der Kinder erfolgen.

Folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigelegt werden:

  • Geburtsurkunde der Kinder
  • Meldezettel der Kinder
  • Meldezettel des antragstellenden Elternteils bzw. des/der Erziehungsberechtigten
  • Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe des Bundes (Bescheid oder Auszahlungsbeleg)

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Mag.a Astrid Kokoschinegg unter Tel. 0316 877-3395 oder astrid.kokoschinegg(at)stmk.gv.at.