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Scheckkartenführerschein

 

Muster Scheckkartenführerschein

Alle bereits derzeit ausgestellten Führerscheine (gleichgültig ob Papier- oder Scheckkartenführerschein) sind, so wie alle noch bis 18. Jänner 2013 ausgestellten Führerscheine, bis Anfang 2033 gültig! Das bedeutet, dass alle diese Führerscheine erst bis spätestens Anfang 2033 gegen befristete getauscht werden müssen.
Es besteht daher - außer im unten geschilderten Fall der Ungültigkeit des Führerscheines - kein Grund für einen mit Kosten verbundenen Umtausch eines Führerscheines.

Dennoch herrscht derzeit im Hinblick auf die Regelung, dass ab 19. Jänner 2013 nur mehr auf 15 Jahre befristete Führerscheine ausgegeben werden, hinsichtlich eines Führerscheinumtausches eine völlig unbegründete Sorge und Hektik. Bei den Führerscheinbehörden führt diese Hektik zu einem enormen Andrang, verbunden mit für die BürgerInnen unangenehm langen Wartezeiten. Bei der Erneuerung dieser befristeten Führerscheine wird dann ab 2013 überdies - auch wie schon derzeit unabhängig vom Alter des KFZ-Lenkers - keine Überprüfung des Gesundheitszustandes vorgenommen, und sind in keinem Fall zusätzliche Auffrischungskurse vorgesehen. Auch geht das Recht zum Lenken entsprechender Fahrzeuge mit Ablauf der Frist nicht verloren.

Wann ist aber nun ein Umtausch des Führerscheines und daher der Weg zur Führerscheinbehörde wirklich notwendig?

Laut Führerscheingesetz hat der Besitzer eines Führerscheines, der ungültig geworden ist, diesen ohne unnötigen Aufschub bei der Behörde abzuliefern und gegebenenfalls die Ausstellung eines neuen Führerscheines (Duplikat) zu beantragen. Ein Führerschein ist dann ungültig, wenn die behördlichen Eintragungen, Unterschriften oder Stempel unkenntlich geworden sind, das Lichtbild fehlt oder den Besitzer nicht mehr einwandfrei (zB sehr altes Foto) erkennen lässt, oder Beschädigungen oder Merkmale seine Vollständigkeit, Einheit oder Echtheit in Frage stellen.

26. Jänner 2012


Aktuelle Informationen zum Thema: Öffnet externen Link in neuem Fensterhttps://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/fuehrerschein/3/Seite.040250.html