A | A | A

Förderinformationen 2015


Ab sofort können wieder Förderungen des Klima- und Energiefonds (Bundesförderung) beantragt werden. Wie im Vorjahr gibt es Direktförderungen für Holzheizungen und Photovoltaikanlagen. Zusätzlich wurde für 2015 eine Förderaktion für Solaranlagen beschlossen.

Auch der Sanierungsscheck für Private steht wieder zur Verfügung.

Die wichtigsten Informationen in Kürze :

1. Bundesförderaktion Holzheizungen 2015

Gefördert werden neu installierte Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräte, die einen oder mehrere bestehende fossile Kessel oder elektrische Nacht- oder Direktspeicheröfen ersetzen. Sowie Pelletkaminöfen, wenn dadurch der Einsatz fossiler Brennstoffe reduziert wird.

Fördersätze:

  • € 2.000,--  für ein Pellet- oder Hackgutzentralheizungsgerät, welches einen fossilen Kessel ersetzt
  • €    800,--  für ein Pellet- oder Hackgutzentralheizungsgerät bei Tausch einer mindestens 15 Jahre alten Holzheizung
  • €    500,--  für einen Pelletkaminofen, der den Einsatz fossiler Brennstoffe einer bestehenden Heizung reduziert

Einreichverfahren:

Die Einreichung für die Förderaktion Holzheizungen verläuft wieder in einem zweistufigen Verfahren.

Schritt 1 - Registrierung:

Diese ist ausschließlich online zwischen 24.02.2015 und 30.11.2015 möglich.

Schritt 2 - Antragstellung bzw. Fertigstellung:

Diese erfolgt über den persönlichen Link zur Online-Plattform, der nach Abschluss der Registrierung (Schritt 1) per E-Mail übermittelt wird.

Die Fertigstellung muss innerhalb von 12 Wochen nach Registrierung erfolgen, somit ist bei letztmöglicher Registrierung (30.11.2015) die Fertigstellung und Abrechnung bis 22.2.2016 möglich.

Einreichen können ausschließlich Privatpersonen und eine überwiegende private Nutzung der geförderten Anlage muss gewährleistet sein.

Der Antrag (Schritt 2) zur Förderung kann erst NACH Umsetzung der Maßnahme gestellt werden.

Eine Kombination mit zusätzlichen Gemeinde- und Landesförderungen ist möglich, nicht jedoch mit einer weiteren Bundesförderung (z. B. Sanierungsscheck).

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.holzheizungen.klimafonds.gv.at  

2. Bundesförderaktion Solaranlagen 2015

Gefördert werden neu errichtete Solaranlagen zur Beheizung von Gebäuden und/oder zur Warmwasserbereitung.

Das Gebäude, welches durch die Solaranlage versorgt wird, muss älter als 15 Jahre alt sein (Baubewilligung vor 2001).

Fördersätze:

€ 1.500,--   für Solaranlagen zur Beheizung eines Gebäudes

€    750,--   für Solaranlagen zur Warmwasserbereitung

Einreichverfahren und Fristen sind gleich wie bei der Holzheizung.

Eine Kombination mit zusätzlichen Gemeinde- und Landesförderungen ist auch hier möglich. Mit einer weiteren Bundesförderung (z. B. Sanierungsscheck) aber nicht.

Weitere Informationen erhalten sie unter: www.solaranlagen.klimafonds.gv.at

3. Bundesförderaktion Photovoltaik 2015

Fördersätze:

€    275,--/kWp     für freistehende Anlagen und Aufdachanlagen

€    375,--/kWp     für gebäudeintegrierte Anlagen

Einreichverfahren:

Die Einreichung für die Förderaktion Photovoltaikanlagen verläuft auch in einem zweistufigen Verfahren. Achtung andere Fristen wie bei Holzheizungen und Solaranlagen.

Schritt 1 - Registrierung:

Diese ist ausschließlich online zwischen 24.02.2015 und 14.12.2015 möglich.

Schritt 2 - Antragstellung bzw. Fertigstellung:

Diese erfolgt über den persönlichen Link zur Online-Plattform, der nach Abschluss der Registrierung (Schritt 1) per E-Mail übermittelt wird.

Die Fertigstellung muss innerhalb von 12 Wochen nach Registrierung erfolgen, somit ist bei letztmöglicher Registrierung (14.12.2015) die Fertigstellung und Abrechnung bis 7.3.2016 möglich.

NEU: Förderung von Gemeinschaftsanlagen: Mind. 2 Wohn- bzw. Geschäftseinheiten; max. 5 kWp/Person; max. 30 kWp in Summe; jeder Beteiligte muss separaten Förderantrag stellen.

NEU: Ein Antragsteller kann an verschiedenen Standorten die Förderung beantragen.

Eine Kombination mit anderen Bundes- bzw. Landesförderungen ist nicht möglich. Nur der nicht geförderte Anteil darf von einer zweiten Stelle (Land Steiermark) gefördert werden.

max. sind 5 kWp einer Anlage förderbar

Weitere Informationen erhalten sie unter: www.pv.klimafonds.gv.at

4. Sanierungsscheck für Private 2015

Befristete Förderaktion im Rahmen der Sanierungsoffensive für Ein-/Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser und Einzelwohnungen. Diese Förderaktion startet mit 2.3.2015.

Einreichungen sind bis 31.12.2015 möglich, allerdings können Anträge nur so lange gestellt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind.

Die Förderung beträgt bis zu 30 % der förderfähigen Kosten bzw. max. € 6.000,-- für die thermische Sanierung und max. € 2.000,-- für die Umstellung des Wärmeerzeugungssystems. Bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen bzw. mit Umweltzeichen oder von Holzfenstern, kann jeweils ein Zuschlag von bis zu € 500,-- in Anspruch genommen werden.

Bitte beachten Sie, dass der Förderungsantrag vor Umsetzung der Maßnahme eingereicht werden muss.

Weitere Informationen erhalten sie unter: www.umweltfoerderung.at/kpc/de/home/umweltfrderung/fr_private/energiesparen/sanierungsscheck15/

Foto:istockphoto.com