Grundsteuerbefreiung abgeschafft
Mit 31.12.2013 ist das Steiermärkische Grundsteuerbefreiungsgesetz gemäß Landtagsbeschluss außer Kraft getreten. Grundsteuerbefreiungen, die bis zum 31.12.2013 bescheidmäßig erteilt wurden, bleiben jedoch weiterhin gültig.
Auf Bauführungen, die bis 31.12.2013 mittels Fertigstellungsanzeige zur Kenntnis gebracht wurden, für die eine Benützungsbewilligung erteilt wurde bzw. welche bis dahin bereits benützt wurden, muss spätestens 6 Monate nach der Fertigstellungsanzeige, der Benützungsbewilligung oder der Wohnsitzanmeldung der Antrag auf Befreiung gestellt worden sein.