illegale sammelbrigaden
Bei den sogenannten Kleinmaschinenbrigaden handelt es sich laut Auskunft der zuständigen Rechtsabteilung des Landes Steiermark um unbefugte Abfallsammler, und daher dürfen ihnen auch keine Abfälle übergeben werden. Selbst wenn im Flugblatt vermerkt ist, dass nur brauchbare Gegenstände und keine Abfälle übergeben werden sollten, ist die Sammlung als Abfallsammlung zu qualifizieren, weil auf Nicht mehr Gebrauchtes abgestellt wird und davon auszugehen ist, dass der Bürger nur Gegenstände übergibt, welche er loswerden will.
Rechtsgutachten Dr. Martin Eisenberger zusammengefasst:
"...eine Übergabe an nicht befugte Sammler und illegale Sammlung per se, höchstgerichtlich bestätigt, verboten und strafbar sind. Für Haushalte sind die Übergabe von Siedlungsabfällen an die örtliche Entsorgungsorganisation und die Übergabe aller übrigen Abfälle an befugte Abfallsammler/-behandler verpflichtend. Bei den illegalen Sammlern aus unseren Nachbarländern handelt es sich weder um öffentliche Entsorgungsorganisationen, noch um befugte Sammler."
AWV Info, Dezember 2012