Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren enthalten geringe Mengen an Quecksilber und recycelbare wertvolle Rohstoffe. Sie gehören zur Kategorie der Gasentladungslampen und fallen daher unter die Elektroaltgeräteverordnung.
Für den privaten Letztverbraucher bedeutet das zunächst einmal, dass er beim Neukauf einer Lampe im Gegensatz zu früher kein Pfand bezahlen muss. Um ausgediente Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren umweltfreundlich zu entsorgen und gleichzeitig Rohstoffe zurückzugewinnen, sind sie zu wertvoll für den Restmüll, und müssen daher bruchsicher und getrennt von anderen Abfällen erfasst werden.
Das heißt: Ausgediente Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren können künftig unentgeltlich entweder bei einem Altstoffsammelzentrum (Problemstoffsammelstelle) der Gemeinde oder bei Neukauf einer Lampe (1:1-Fall) beim Händler abgegeben werden. Die alten Pfandmarken können weiterhin bei der Rückgabe einer Altlampe im Geschäft, das die Pfandmarke ausgegeben hat, eingelöst werden. Der Händler muss die alte Lampe auch ohne Neukauf einer Lampe annehmen und den Pfandbetrag rückerstatten.
Was passiert, wenn eine Energiesparlampe zerbricht?
Eine neue Marken-Energiesparlampe enthält nur geringe Mengen an Quecksilber, rund 2 Milligramm, ältere bzw. Billigprodukte maximal 5 Milligramm - das ist der gesetzliche Grenzwert. Wenn eine Lampe zu Bruch geht, reicht es aus, die Scherben zusammen zu kehren, und in einem Behältnis aufzubewahren. Die Scherben keinesfalls saugen oder mit bloßen Händen berühren! Nach dem Wegräumen der Bruchstücke ist empfohlen, den Raum kurz zu lüften. Grundsätzlich gehören Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren, auch wenn sie zerbrochen sind, in jedem Fall ins Altstoffsammelzentrum (Problemstoffsammelstelle) der Gemeinde und nicht in den Restmüll. Eine Lampe, die in Betrieb ist, oder herausgenommen wird, gibt natürlich überhaupt kein Quecksilber ab, es entweicht nur in geringsten Mengen, wenn die Energiesparlampe bricht.
Umweltgerechte Entsorgung und Verwertung
Bei einer umweltgerechten Entsorgung kommt das so genannte Schredder- oder Glasbruchwaschverfahren zum Einsatz. Ziel ist eine Trennung der Gasentladungslampen in ihre Einzelbestandteile, sodass diese im Anschluss ordnungsgemäß verwertet werden können.
Herkömmliche Glühbirnen und Halogenleuchtmittel sind von den vorgenannten Regelungen nicht betroffen und können weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden.