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Bis zu 2300€ zurück vom Finanzamt


Wir möchten Sie daran erinnern, dass Kinderbetreuungskosten auf alle Fälle NOCH 2018 von der Steuer absetzbar sind. Wie viel das sein kann sehen sie in folgendem Beispiel:


Geld zurück: Stefan und Sabine haben zwei Kinder, Anna 2 & Emil 7 Jahre. Für Kindergarten und Babysitter (Studentin Christina passt hin und wieder für ein Taschengeld abends auf die Kinder auf) haben sie von Jänner bis Dezember 2017 insgesamt stattliche € 1.950 ausgegeben. Stefan verdient € 2.650 brutto im Monat, Sabine ist noch in Karenz. Da die Babysitterin Christina das vom Finanzamt anerkannte Zertifikat von Anton Kinderbetreuungskurs hat, bekommt die Familie... jetzt € 819 vom Finanzamt zurück!


Welchen €-Betrag sich Familien 2018 supereinfach sparen könnent Rasch automatisch errechnen mit http://www.kinderbetreuungskurs.at/steuerersparnis-rechner/


Allgemeine Regelung: Betreuungskosten für Kinder bis zum zehnten Lebensjahr können als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt bis zu einem Betrag von EUR 2300 pro Kind und Jahr steuerlich abgesetzt werden. Die Betreuung muss in privaten oder öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen erfolgen oder von einer pädagogisch qualifizierten Person durchgeführt werden.


Mit www.kinderbetreuungskurs.at werden sie in 3 Tagen zur pädagogisch qualifizierten Person.

 

Viel Erfolg beim Geld-zurückholen!