Kostenzuschuss: Schutzausrüstung für Schadholzaufarbeitung
Mit einer ganz konkreten Unterstützung hilft die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) den Bäuerinnen und Bauern bei der Schadholzaufarbeitung nach Eisbruch im vergangenen Winter und den Schäden durch den Sturm „Niklas“ Anfang April 2015. Für die Inanspruchnahme des Zuschusses ist eine Schadensbestätigung durch die Gemeindeämter oder Bauernkammern notwendig.
Derzeit sind viele Bäuerinnen und Bauern mit der Schadholzaufarbeitung in den Wäldern beschäftigt. Da diese Arbeiten ein großes Risikopotenzial bergen, unterstützt die SVB betroffene unfallversicherte Betriebsführerinnen und Betriebsführer mit einem finanziellen Zuschuss in Höhe von 60 Euro für den Ankauf einer Waldarbeiterschutzausrüstung im Wert von mindestens 110 Euro einmal pro Betrieb.
Für die Zuerkennung eines solchen Zuschusses ist eine Bestätigung der Gemeinde oder der Bauernkammer über das Vorliegen von Schäden durch Eisbruch oder den Sturm „Niklas“ im Wald des Zuschusswerbers notwendig, die einfach auf dem Antragsformular der SVB vorgenommen werden kann. Die SVB ersucht die Gemeinden um Unterstützung bei der Bestätigung von Schäden dieser Art, damit die Betroffenen den Antrag auf Kostenzuschuss bei der SVB einreichen können.
Diese Aktion läuft im Zeitraum von 1. Dezember 2014 (frühester Termin des Ankaufs einer Waldarbeiterschutzausrüstung) bis zum Einsendeschluss an die SVB am 31. Juli 2015 (Poststempel).
Falls der Eisbruch bzw. Sturm „Niklas“ in Ihrer Region keine Waldschäden verursacht hat, ist für Sie dieses Ersuchen ohne Belang.
Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte: SVB-Sicherheitsberatung, Tel.: 01 797 06-2306 oder E-Mail: info@svb.at.