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Bürgermeisterbrief Heizkostenzuschuss


Liebe Übelbacherinnen, lieber Übelbacher!

Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass es auch heuer wieder einen Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark (€ 340,00) und Ihrer Marktgemeinde Übelbach (€ 100,00) gibt.

Die Anträge für die Förderung können ab sofort bis 29.02.2024 im Marktgemeindeamt gestellt werden (für die Gemeindeförderung bitte Leitet Herunterladen der Datei einfolgendes Formular ausgefüllt mitbringen oder per E-Mail übermitteln: Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-Mailgde(at)uebelbach.gv.at).

Voraussetzungen: 

  • Hauptwohnsitz in Übelbach seit 01.09.2023
  • Der Heizkostenzuschuss des Landes ist in der Betriebskostenpauschale der Landes-Wohnunterstützung eingerechnet - Haushalte mit Wohn-unterstützung können daher nur den Antrag auf den Gemeinde-Heizkostenzuschuss stellen.    
  • Haushalts-Einkommensgrenzen (ohne Pflegegeld, ohne Einkommen einer 24h Betreuung; bei 14 Gehältern auf Netto-Jahreseinkommen umrechnen und durch 12 dividieren) 
    • für 1-Personen Haushalte € 1.392,00
    • für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften  € 2.088,00
    • für jedes Familienbeihilfe beziehende im 
Haushalt lebende Kind €   418,00

Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.


Auskünfte erhalten Sie:

  • Landes-Heizkostenzuschuss unter 0800/201010
  • Wohnunterstützung unter 0316/877-3748
  • Gemeinde-Heizkostenzuschuss unter 03125/2261

Mit freundlichen Grüßen
Der Bürgermeister Ing. Markus Windisch