Bürgermeisterbrief Heizkostenzuschuss
Liebe Übelbacherinnen, lieber Übelbacher!
Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass es auch heuer wieder einen Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark (€ 340,00) und Ihrer Marktgemeinde Übelbach (€ 100,00) gibt.
Die Anträge für die Förderung können ab sofort bis 29.02.2024 im Marktgemeindeamt gestellt werden (für die Gemeindeförderung bitte folgendes Formular ausgefüllt mitbringen oder per E-Mail übermitteln: gde(at)uebelbach.gv.at).
- Hauptwohnsitz in Übelbach seit 01.09.2023
- Der Heizkostenzuschuss des Landes ist in der Betriebskostenpauschale der Landes-Wohnunterstützung eingerechnet - Haushalte mit Wohn-unterstützung können daher nur den Antrag auf den Gemeinde-Heizkostenzuschuss stellen.
- Haushalts-Einkommensgrenzen (ohne Pflegegeld, ohne Einkommen einer 24h Betreuung; bei 14 Gehältern auf Netto-Jahreseinkommen umrechnen und durch 12 dividieren)
- für 1-Personen Haushalte € 1.392,00
- für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften € 2.088,00
- für jedes Familienbeihilfe beziehende im
Haushalt lebende Kind € 418,00
Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.
- Landes-Heizkostenzuschuss unter 0800/201010
- Wohnunterstützung unter 0316/877-3748
- Gemeinde-Heizkostenzuschuss unter 03125/2261
Mit freundlichen Grüßen
Der Bürgermeister Ing. Markus Windisch