Bares Geld für Ihre Energieeinsparungen
Durch das im Jänner 2015 in Kraft getretene Energieeffizienzgesetz haben Sie die Möglichkeit sich einen Anteil der Investitionskosten für Ihre Energieeinsparung im Neubau oder in der Sanierung in Form einer Gutschrift durch Maßnahmenverkauf gemäß EEffG zurück zu holen. Der Energieförderservice der Firma Auftragsnetz e.U. unterstützt Sie gerne dabei, dass auch Sie hiervon profitieren können.
Für folgende Maßnahmen ist eine Gutschrift möglich:
NEUBAU
- Wärmepumpe
- Solaranlage
- Photovoltaik
- Fernwärmeanschluss
- Heizbrennwertgerät in Wohneinheiten
SANIERUNG
- Thermentausch
- Solaranlage
- Kessel/ tausch
- Photovoltaikanlage
- Gaskessel/ tausch
- Wärmepumpe
- Biomassekessel/ tausch
- Fernwärmeanschluss
Um einen möglichen Anspruch auf diese Gutschrift zu erhalten wird als Nachweis der durchgeführten Maßnahme eine Kopie der Rechnung benötigt.
Maßnahmen die bereits vom Bund gefördert wurden können diese Gutschrift nicht in Anspruch nehmen. Landesförderungen die nicht direkt die Maßnahme betreffen wie zB. Wohnbauförderung, Heimwerkerbonus etc. sind generell trotzdem möglich.
Gutschriften können jeweils im laufenden Kalenderjahr von 01. Jänner bis 31. Dezember eingereicht werden. Bis 31.01.2020 noch rückwirkend für Maßnahmen aus dem Jahr 2019 möglich. Gutschriften laufend bis 2020 im jeweiligem Kalenderjahr möglich!
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an einen Mitarbeiter vom Energieförderservice unter 07744/2040204 oder besuchen Sie folgende Homepage: www.energie-foerder-service.at