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Bürgerservice


Amtstafel

Ausweise

Bauamt

Grundlegende Informationen

Im Bauverfahren gibt es folgende Arten von Bauvorhaben:

  1. Bewilligungsfreie Bauvorhaben: Maßnahmen zur Instandhaltung, Verbesserung und Sanierung wie beispielsweise Fassadenrenovierung, Geräteschuppen, Tausch von Türen und Fenstern, Kompostieranlagen etc.

  2. Anzeigepflichtige Bauvorhaben: Änderungen wie Raumeinteilung und Widmung, Badeinbau, Verglasung, Gartenhäuser, Garagen, Wintergärten oder Terrassen.

  3. Bewilligungspflichtige Bauvorhaben: Errichtung neuer Gebäude (Wohnhäuser, Büros, Zubauten) oder größere Umbauten.

Voraussetzungen: Je nach Vorhaben werden Nachbarn informiert, eventuell ist eine Bauverhandlung nötig. Bei Erfüllung aller Bedingungen wird eine Baubewilligung erteilt.

Fristen: Baubewilligungen erlöschen nach einer festgelegten Frist bei Nichtbeginn oder unvollendeter Fertigstellung. Fristen können verlängert werden. In einigen Bundesländern ist eine Baubeginnsanzeige und abschließend eine Benützungsbewilligung erforderlich.

Details sind im Rahmen eines Beratungstermins im Bauamt zu klären.

Formulardownloads

Flächenwidmung - Änderungen

Formulare & Förderungen

Hier finden Sie alle unsere derzeit online zur Verfügung stehenden Formulare nach Bereichen geordnet. Einige Formulare können Sie online ausfüllen, lokal auf Ihrem PC speichern und ausdrucken. Manche können Sie auch online abgeben, sofern keine Unterschrift erforderlich ist. Die anderen Formulare können Sie downloaden und/oder ausdrucken und händisch ausfüllen. Sie werden im PDF-Format bereitgestellt. Zum Öffnen benötigen Sie den kostenlosen Adobe Reader.

Formulare in Papierform: Natürlich erhalten Sie alle hier gelisteten druckbaren Formulare auch in Papierform im Marktgemeindeamt.

Formulare Bund/Land:
Für österreichweit bzw. steiermarkweit geregelte Amtswege wie Führerschein, Reisepass, Finanzamt, Gewerbe etc. finden Sie die erforderlichen Formulare auf www.help.gv.at bzw. www.steiermark.at. Die im Marktgemeindeamt am häufigsten nachgefragten Formulare von Bund und Land finden Sie aber natürlich auch auf dieser Seite.

- Alkoholherstellung Anmeldung

Die Anmeldung zur Alkoholherstellung ist seit 1.1.2022 grundsätzlich nur mehr elektronisch über FinanzOnline möglich. Sollten Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Zollamt Österreich, Tel. 050 233 560.

- Bauen & Wohnen

Details zum Thema Bauen und Wohnen finden Sie im Bereich Bauamt. Dort erhalten Sie Informationen zu Bauverfahren, Bauvorschriften, notwendigen Genehmigungen und Anträgen. Das Bauamt unterstützt bei Fragen zu bewilligungsfreien, anzeigepflichtigen oder bewilligungspflichtigen Bauvorhaben sowie zu Fristen und Voraussetzungen.

- Behinderung & Pflege

- Beihilfen für Lehrlinge

- Energie

KLAR! Management | Klimawandel-Anpassungsmodellregion Graz-Umgebung Nord

KLAR! Management | Klimawandel-Anpassungsmodellregion Graz-Umgebung Nord

Deutschfeistritz Orts- und Infrastrukturentwicklungs-KG

Grazer Straße 1

8121 Deutschfeistritz

Email: michaela.ziegler@energie-gunord.at

Mobil: +43 664 / 2209 180

Web: www.energie-gunord.at

Facebook: @energiegunord

Instagram: #energiegunord

Die Sprechstunde am 04.03.20258. (Faschingdienstag) enftällt und
wird auf 11.03.2025 - 15.00 Uhr verschoben !

Infos zu PV-Anlagen und Batteriespeicher:

Es besteht für eine Photovoltaik-Anlage bis zu 50 kW nur eine behördliche Anzeigepflicht und ist bei der zuständigen Gemeinde schriftlich anzumelden. Ab einer Leistung von 51 kW sind diese jedoch bewilligungspflichtig und benötigen einer baubehördliche Genehmigung.

Eine Übersicht über alle Förderungen im Bereich Energie (Wärme, Strom und Mobilität) für Privatpersonen und Betriebe auf Landes- und Bundesebene finden Sie auf der Förderplattform der KEM GU-Nord.

- Fahrtenbeihilfe

- Familie

- Gebührenbefreiung

- Schwimmbeckenbefüllung

Gemeindeabgaben und Gebühren

In der Steiermark regeln mehrere Verordnungen die Abgaben und Gebühren auf Gemeindeebene:

  1. Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 2012: Diese Verordnung legt die Durchführung des Landes- und Gemeinde-Verwaltungsabgabengesetzes 1968 in Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung fest. Sie definiert die Rahmenbedingungen für Verwaltungsabgaben, die von den Gemeinden erhoben werden.

  2. Steiermärkische Gemeinde-Betragsanpassungs-Verordnung 2023: Diese Verordnung regelt die Anpassung von Beiträgen und Gebühren, die von den Gemeinden erhoben werden, um den aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen.

  3. Gemeinde-Kommissionsgebührenverordnung 2017 (Stmk. GKGebV): Diese Verordnung setzt die Gebühren für Amtshandlungen der Gemeindebehörden fest, die außerhalb des Amtes vorgenommen werden.

Zusätzlich bietet die "Plattform Landesrecht" des Landes Steiermark umfassende Informationen zu Gesetzen und Verordnungen auf Landesebene.

Landesrecht Steiermark

Details der Gebühren und Abagen der Marktgemeinde entnehmen Sie der jeweiligen geltenden Verordnung LINK Gebühren..

Anfragen zum Thema Vorschreibungen und Abgaben richten Sie bitte direkt an die Finanzabteilung:

Gemeindepost

- Der Gleinalmschrei

Die Regionalzeitung der Gemeinden Deutschfeistritz-Peggau-Übelbach

Der Gleinalmschrei erscheint alle 2 Monate. 

Den Redaktionsschluss entnehmen Sie bitte immer aus der aktuellen Ausgabe.

Bitte schicken Sie Ihre Infos an Ihre Gemeinde oder gleich direkt an die Redaktion:

office@michen.at

031252046

- Der Silberwürfel

Haustiere

Landwirtschaft

Meldeamt

Die Meldepflicht in Österreich nach dem Meldegesetz verpflichtet jede Person, ihren Hauptwohnsitz sowie allfällige Nebenwohnsitze bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Eine Anmeldung muss spätestens drei Tage nach dem Einzug erfolgen, ebenso wie eine Abmeldung innerhalb von drei Tagen nach dem Auszug, sofern kein neuer Wohnsitz in Österreich bezogen wird. Verstöße gegen die Meldepflicht können mit Geldstrafen geahndet werden.

Details finden Sie dazu im Merkblatt “Meldegesetz”

Müllentsorgung

Abfallsammelsäcke

Die Müllsammeltaschen sind im Marktgemeindeamt erhältlich.

Preis pro Stück: € 2,00

Problemstoffe & Sperrmüll

Sperrmüll, Silofolien besenrein, Kartonagen, Altpapier, Weißglas, Buntglas, Altholz, Metallverpackungen, Alteisen, Problemstoffe und Elektroaltgeräte können nun von Dienstag bis Freitag von 13-18 Uhr, sowie Samstag von 9 -13 Uhr in den Ressourcenpark GU-Nord (Firmengelände Zuser) gebracht werden.

Die eigene Anlieferung und Entsorgung der genannten Stoffe ist mit der Bürgerservicekarte der Gemeinde kostenlos.

Änderungen Müll ab 01.01.2025 -Einwegpfand und Gelbe Formel


Was ändert sich für uns?
Ab 01.01.2025 wird auf Getränkeflaschen aus Kunststoff und auf Getränkedosen das Einwegpfand eingeführt. Es ist dann mehr Platz im Gelben Sack und in der Gelben Tonne.

Deshalb werden gleichzeitig ab 01.01.2025 in ganz Österreich alle Verpackungen aus Kunststoff wie Joghurtbecher, Folienverpackungen oder Getränkekartons (Tetra Paks®), gemeinsam mit Metallverpackungen wie Konserven- oder Tierfutterdosen im Gelben Sack oder in der Gelben Tonne gesammelt.

Altspeiseölsammlung

Zusätzlich zum Ressourcenpark in Peggau kann Altspeiseöl an folgenden Terminen an folgenden Sammelstellen abgegeben werden.

  • Mittwoch, 12.03.2025

  • Mittwoch, 11.06.2025

  • Mittwoch, 10.09.2025

  • Mittwoch, 10.12.2025

Sammelstellen:

  • Rüsthaus der Freiwilligen Feuerwehr Neuhof - 12.30 -13.00 Uhr

  • Bushaltestelle Gasthaus Luckner - 13.00 - 13.30 Uhr

  • Parkplatz Kletzenbauer - 13.30 - 14.00 Uhr

  • Pfarrhof - 14.00-14.30

  • Zufahrt Autobahnmeisterei ASFINAG 14.30 - 15.00 Uhr

Notrufnummern und Bereitschaftsdienste

Standesamt


Soziales und Spendenkonto

Es ist großartig, soziale Unterstützung in der Gemeinde zu fördern! Wer helfen möchte, kann Spenden auf folgendes Konto überweisen: AT373811100004009106. Jede Unterstützung, ob klein oder groß, trägt dazu bei, Menschen in der Gemeinde zu unterstützen. Vielen Dank für Ihren Beitrag!

Anträge auf Unterstützung aus dem Spendenkonto können bei sozialer Notlage persönlich beim Bürgermeister eingereicht oder per E-Mail an gde@uebelbach.gv.at gesendet werden. Bitte fügen Sie eine kurze Begründung Ihrer Situation bei.

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