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Meldeamt


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Die Meldepflicht in Österreich nach dem Meldegesetz verpflichtet jede Person, ihren Hauptwohnsitz sowie allfällige Nebenwohnsitze bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Eine Anmeldung muss spätestens drei Tage nach dem Einzug erfolgen, ebenso wie eine Abmeldung innerhalb von drei Tagen nach dem Auszug, sofern kein neuer Wohnsitz in Österreich bezogen wird. Verstöße gegen die Meldepflicht können mit Geldstrafen geahndet werden.

Details finden Sie dazu im Merkblatt “Meldegesetz”


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