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Grundlegende Informationen

Im Bauverfahren gibt es folgende Arten von Bauvorhaben:

  1. Bewilligungsfreie Bauvorhaben: Maßnahmen zur Instandhaltung, Verbesserung und Sanierung wie beispielsweise Fassadenrenovierung, Geräteschuppen, Tausch von Türen und Fenstern, Kompostieranlagen etc.

  2. Anzeigepflichtige Bauvorhaben: Änderungen wie Raumeinteilung und Widmung, Badeinbau, Verglasung, Gartenhäuser, Garagen, Wintergärten oder Terrassen.

  3. Bewilligungspflichtige Bauvorhaben: Errichtung neuer Gebäude (Wohnhäuser, Büros, Zubauten) oder größere Umbauten.

Voraussetzungen: Je nach Vorhaben werden Nachbarn informiert, eventuell ist eine Bauverhandlung nötig. Bei Erfüllung aller Bedingungen wird eine Baubewilligung erteilt.

Fristen: Baubewilligungen erlöschen nach einer festgelegten Frist bei Nichtbeginn oder unvollendeter Fertigstellung. Fristen können verlängert werden. In einigen Bundesländern ist eine Baubeginnsanzeige und abschließend eine Benützungsbewilligung erforderlich.

Details sind im Rahmen eines Beratungstermins im Bauamt zu klären.





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Flächenwidmung - Änderungen