Im Bauverfahren gibt es folgende Arten von Bauvorhaben:
Bewilligungsfreie Bauvorhaben: Maßnahmen zur Instandhaltung, Verbesserung und Sanierung wie beispielsweise Fassadenrenovierung, Geräteschuppen, Tausch von Türen und Fenstern, Kompostieranlagen etc.
Anzeigepflichtige Bauvorhaben: Änderungen wie Raumeinteilung und Widmung, Badeinbau, Verglasung, Gartenhäuser, Garagen, Wintergärten oder Terrassen.
Bewilligungspflichtige Bauvorhaben: Errichtung neuer Gebäude (Wohnhäuser, Büros, Zubauten) oder größere Umbauten.
Voraussetzungen: Je nach Vorhaben werden Nachbarn informiert, eventuell ist eine Bauverhandlung nötig. Bei Erfüllung aller Bedingungen wird eine Baubewilligung erteilt.
Fristen: Baubewilligungen erlöschen nach einer festgelegten Frist bei Nichtbeginn oder unvollendeter Fertigstellung. Fristen können verlängert werden. In einigen Bundesländern ist eine Baubeginnsanzeige und abschließend eine Benützungsbewilligung erforderlich.
Auf der Internetseite www.bauansuchen-stmk.at/ sind sämtliche Formulare verfügbar.
Details sind im Rahmen eines Beratungstermins im Bauamt zu klären.