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Im Bauverfahren gibt es folgende Arten von Bauvorhaben:
Bewilligungsfreie Bauvorhaben: Maßnahmen zur Instandhaltung, Verbesserung und Sanierung wie beispielsweise Fassadenrenovierung, Geräteschuppen, Tausch von Türen und Fenstern, Kompostieranlagen etc.
Anzeigepflichtige Bauvorhaben: Änderungen wie Raumeinteilung und Widmung, Badeinbau, Verglasung, Gartenhäuser, Garagen, Wintergärten oder Terrassen.
Bewilligungspflichtige Bauvorhaben: Errichtung neuer Gebäude (Wohnhäuser, Büros, Zubauten) oder größere Umbauten.
Voraussetzungen: Je nach Vorhaben werden Nachbarn informiert, eventuell ist eine Bauverhandlung nötig. Bei Erfüllung aller Bedingungen wird eine Baubewilligung erteilt.
Fristen: Baubewilligungen erlöschen nach einer festgelegten Frist bei Nichtbeginn oder unvollendeter Fertigstellung. Fristen können verlängert werden. In einigen Bundesländern ist eine Baubeginnsanzeige und abschließend eine Benützungsbewilligung erforderlich.
Auf der Internetseite www.bauansuchen-stmk.at/ sind sämtliche Formulare verfügbar.
Details sind im Rahmen eines Beratungstermins im Bauamt zu klären.
Lärm und seine Auswirkungen auf die Lebensqualität sind für unsere Gemeinde ein wichtiges Thema. Der Bürgermeister und die Gemeinde sind laufend bemüht, Verbesserungsmöglichkeiten beim Lärmschutz aufzugreifen und sich für eine bestmögliche Situation für unsere Bürgerinnen und Bürger einzusetzen.
Auf lärminfo.at finden Sie umfassende und aktuelle Informationen zum Thema Lärm. Eine digitale Lärmkarte gibt einen Überblick über die aktuelle Lärmbelastung durch unterschiedliche Verkehrswege und Lärmquellen – darunter Straßen- und Schienenverkehr, Flugverkehr sowie Industrie.
Darüber hinaus finden Sie dort Informationen über individuelle Möglichkeiten zum Lärmschutz sowie über bestehende Fördermöglichkeiten, beispielsweise für Lärmschutzfenster.
Lärmschutz ASFINAG: : Lärmschutz