Jugendschutz und Alkohol -
Ein Thema in Übelbach und in der Steiermark
Der jugendliche Körper ist noch in Entwicklung und reagiert empfindlich auf Alkohol. Darum gibt es in Österreich gesetzliche Bestimmungen, die Kinder und Jugendliche vor Alkohol schützen. Der sogenannte Jugendschutz ist auch eine Botschaft an die Erwachsenen.
In der Steiermark darfst du bis zum vollendeten 16. Lebensjahr keinen Alkohol trinken. Vom vollendeten 16. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr darfst du auch keine Getränke konsumieren, die alkoholische Getränke mit über 14 Volumsprozent enthalten.
Außerdem ist es verboten, dass dir jemand Alkohol verkauft oder ausschenkt, den du noch nicht trinken darfst!
Alkohol: Mehr Probleme, als du denkst!