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Direktförderungen vom Land Stmk


Vom Land Steiermark wurden die neuen Förderrichtlinien für Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, thermische Solaranlagen, Holzheizungen und  Wärmepumpen für das Jahr 2016 veröffentlicht. 


Die Fördersätze für thermische Solaranlagen und Holzheizungen wurden angehoben und die Förderrichtlinie für Wärmepumpen stark vereinfacht. Die PV-Förderung fällt etwas niedriger aus. Darüber hinaus bestehen Fördermöglichkeiten für Stromspeicher, Lastmanagementsysteme und Energieberatungen. 


Die Fördersätze im Detail: 

 

  • Photovoltaikanlagen werden mit € 100  pro kWp gefördert. Hinzu kommt ein Sockelbetrag von € 500. Wird die PV-Anlagen in Kombination mit einem Stromspeicher errichtet, können max. 5 kWp eingereicht werden. Ohne Speicher werden max. 3 kWp gefördert.
  • Für Stromspeicher gibt es eine zusätzliche Förderung: Gefördert werden max. 5 kWh mit € 500  pro kWh (Lithium-Ionen-Speicher). Lastmanagementsysteme werden mit € 300  gefördert.
  • Die Förderung für thermische Solaranlagen beträgt € 150  pro m² bis max. 10 m². Für jeden weiteren m² beträgt die Förderung € 100.
  • Scheitholzheizungen werden mit € 1.300  gefördert, Pellets- und Hackschnitzelheizungen mit € 1.600.
  • Wärmepumpen werden in unterschiedlicher Höhe gefördert: Luftwärmepumpen mit € 1.000, Wärmepumpen-Flächenkollektoren mit € 2.000, Wärmepumpen-Tiefensonde mit € 2.500 und Grundwasser-Wärmepumpen mit € 3.000. 

Förderungen gibt es auch für Energieberatungen: Eine umfassende Vor-Ort-Beratung wird mit € 350  unterstützt.


Ein Antrag auf Direktförderung ist vor Errichtung der Anlage zu stellen. Die Lokale Energieagentur – LEA ist eine vom Land Stmk. beauftragte Einreichstelle und steht als regionaler Ansprechpartner gerne unter der Telefonnummer 03152/8575-500 bzw. auf www.lea.at zur Verfügung.