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Urlaubsaktion für hochgradig sehbehinderte Menschen


Hochgradig sehbehinderte und blinde Menschen können sich um einen kostenlosen dreiwöchigen Urlaub (Aktion gilt für Unterkunft und Mahlzeiten) bewerben, wenn ihre Lebenssituation beiliegender Richtlinie entspricht. Gemeinden und Bezirksverwaltungsbehörden werden herzlich eingeladen, ihnen bekannte hochgradig sehbehinderte und blinde Menschen zu informieren und ihnen ev. beim Ausfüllen des Antrages zu helfen. Um eine Bestätigung der Angaben mittels Stempel und Unterschrift der Gemeinde/Magistrat Graz bzw. der Bezirkshauptmannschaft auf dem Antrag wird gebeten. 

Der Antrag und die Richtlinie sind im Sozialserver des Landes zu ersehen und können herunter geladen werden: Urlaubsaktionen des Landes Steiermark. Zur Vereinfachung sind die Richtlinie und das Antragsformular bereits diesem Mail beigelegt.

Der Antrag und die Beilagen müssten bis spätestens Freitag, dem 17. April 2015, in der Abteilung 11 Soziales, Hofgasse 12, 8010 Graz eingelangt sein, damit der/die AntragstellerIn in die Liste der 25 TeilnehmerInnen aufgenommen werden kann. Die Mailadresse lautet sozialservicestelle(at)stmk.gv.at, Antrag und Beilagen können als Scan beigelegt werden. Über die letztliche Teilnahme werden die BewerberInnen direkt informiert. 

Für eventuelle Fragen ist die abwickelnde Sozialservicestelle unter der kostenlosen Sozialtelefonnummer 0800-20 10 10 tagsüber zu erreichen.